Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 721860
Firma: hhp Home Health Products GmbH
Sitz: Karlsruhe
Löschungen
HRB 721860: hhp Home Health Products GmbH, Karlsruhe, Sophienstraße 15-17, 76133...
Veränderungen
HRB 721860: hhp Home Health Products GmbH, Karlsruhe, Sophienstraße 15-17, 76133...
Veränderungen
HRB 721860: hhp Home Health Products GmbH, Karlsruhe, Sophienstraße 15-17, 76133...
Veränderungen
HRB 721860: hhp Home Health Products GmbH, Karlsruhe, Sophienstraße 15-17, 76133...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.04.2015 10:16:00
HRB 721860:hhp Home Health Products GmbH, Karlsruhe, Sophienstraße 15-17, 76133 Karlsruhe.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2014 und 13.03.2015. Geschäftsanschrift: Sophienstraße 15-17, 76133 Karlsruhe. Gegenstand: Der Handel mit Wellnessprodukten, mit geprüften Medizinprodukten sowie mit Nahrungsergänzungsmitteln. Stammkapital: 105.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Nuyttens, Bruno Emile Maurits Paul, Dubai / Vereinigte Arabische Emirate, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "hhp Home Health Products AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 713039) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Nuyttens, Bruno Emile Maurits Paul aus Dubai / Vereinigte Arabische Emirate