Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 721829
Firma: Deutsche Beratungsgesellschaft für Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle mbH
Sitz: Schwäbisch Gmünd
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HRB 721829: Deutsche Beratungsgesellschaft für Zeitwertkonten und Lebensarbeitsz...
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Veröffentlichung vom 04.08.2009 12:00:00
Deutsche Beratungsgesellschaft für Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle mbH, Schwäbisch Gmünd, Karlsbader Straße 18, 73527 Schwäbisch Gmünd.Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geschäftsanschrift: Karlsbader Straße 18, 73527 Schwäbisch Gmünd. Gegenstand geändert; nun: Die Gesellschaft bietet als Gegenstand des Unternehmens Konzeptions-, Beratungs-, Implementierungs- und Verwaltungsdienstleistungen im Bereich von Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodellen an. Sie wendet sich mit ihrem Dienstleistungsangebot an Finanz- und Wirtschaftsberater, an Mitglieder der rechts- und steuerberatenden Berufsgruppen, an Unternehmen und an die Interessensvertreter der Arbeitnehmer. Sie versteht sich dabei als vertrauensvolles Bindeglied zwischen all diesen Partnern. Dabei stellt die Deutsche Beratungsgesellschaft für Zeitswertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle mbH ein umfassendes Praxis-Know-how mit dem Ziel zur Verfügung, die Implementierung von Zeitwertkontenmodellen zu Gunsten von Unternehmen und deren Mitarbeiter mit dein bestmöglichen finanziellen und betriebswirtschaftlichen Nutzen und einer optimalen Verbindung von Arbeitsleben und Privatleben auf Seiten der Arbeitnehmer zu realisieren. Neben der praktischen Unterstützung in Beratung und Implementierung ist zusätzlich die steuerrechtliche, bilanzrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Begleitung durch ein Netzwerk von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten sichergestellt. Neben der Einrichtung und Verwaltung von Zeitwertkonten (Lebensarbeitszeitkonten) in Unternehmen jeglicher Rechtsform, Abrechnung von Wertguthaben im Insolvenzfall eines Arbeitgebers und die Abwicklung der Arbeitnehmeransprüche auf Zahlung der im Rahmen der Entgeltumwandlungsvereinbarung angesammelten Wertguthaben i.S.d. § 7 Abs. 1 a SGB IV, welche als Zeitwertkonten geführt werden. Zur Sicherung der Wertguthaben erfolgt die Verpfändung der entsprechenden Rückdeckungsanlage an die Gesellschaft, die ihrerseits im Sicherungsfall die Arbeitnehmeransprüche treuhänderisch übernimmt und dafür das durch die Verpfändung begründete Pfandrecht ausübt.Neueintragungen
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