Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 721702
Firma: tele-regional STUTTGART GmbH
Sitz: Stuttgart
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HRB 721702: tele-regional STUTTGART GmbH, Stuttgart, Naststr. 25, 70376 Stuttgar...
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HRB 721702: tele-regional STUTTGART GmbH, Stuttgart, Naststr. 25, 70376 Stuttgar...
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tele-regional STUTTGART GmbH, Stuttgart, Naststr. 25, 70376 Stuttgart. Nicht meh...
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tele-regional STUTTGART GmbH, Stuttgart, Naststr. 25, 70376 Stuttgart. Vertretun...
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tele-regional STUTTGART GmbH, Böblingen, Otto-Lilienthal-Str. 24, 71034 Böblinge...
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tele-regional STUTTGART GmbH, Böblingen (Otto-Lilienthal-Str. 24, 71034 Böblinge...
Neueintragungen
tele-regional STUTTGART GmbH, Böblingen (Otto-Lilienthal-Str. 24, 71034 Böblinge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.01.2007 14:09:00
tele-regional STUTTGART GmbH, Böblingen (Otto-Lilienthal-Str. 24, 71034 Böblingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.09.2006. Gegenstand des Unternehmens ist a) die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Rundfunkprogrammen, einzelner Formate und Werbeproduktionen; b) die Herstellung und der Vertrieb von Ton- und Bildträgern, die verlegerische Verwertung von Werken der Bild- und Tonkunst sowie der Literatur; c) die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Events soweit sich diese auf den Gesellschaftszweck der Ziffern 1. bis 2 beziehen und nicht genehmigungspflichtig sind. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Matheis, Joachim, Lutzenberg (Schweiz), *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "tele-regional STUTTGART AG", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 246033) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.