Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 721304
Firma: Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH
Sitz: Weingarten
Veränderungen
HRB 721304: Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH, Weingarten, Ravensburger Strasse 39, ...
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HRB 721304: Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH, Weingarten, Ravensburger Strasse 39, ...
Vorgänge ohne Eintragung
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Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH, Weingarten, Ravensburger Strasse 39, 88250 Weinga...
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Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH, Weingarten, Ravensburger Strasse 39, 88250 Weinga...
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Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH, Weingarten, Ravensburger Strasse 39, 88250 Weinga...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.08.2007 10:09:00
Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH, Weingarten (Ravensburger Strasse 39, 88250 Weingarten). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2007. Gegenstand: Betrieb des "Krankenhaus 14 Nothelfer" in Weingarten. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Blechschmidt, Paul, Aulendorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des als unselbständiger Regiebetrieb geführten "Städtische Krankenhaus 14 Nothelfer" in Weingarten mit Ausnahme der Grundstücke aus dem Vermögen der Gebietskörperschaft "Stadt Weingarten" nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 07.08.2007 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2007. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Blechschmidt, Paul aus Aulendorf