Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 721257
Firma: Aalener Immobiliengesellschaft - Hausverwaltung und Vertrieb - mbH
Sitz: Aalen
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HRB 721257: Aalener Immobiliengesellschaft - Hausverwaltung und Vertrieb - mbH, ...
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Aalener Immobilien Hausverwaltung GmbH, Aalen (Gottfried-Pahl-Straße 4, 73430 Aa...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.08.2007 08:12:00
Aalener Immobilien Hausverwaltung GmbH, Aalen (Gottfried-Pahl-Straße 4, 73430 Aalen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.02.2007. Gegenstand: 1. Anmietung und Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz und die Vermittlung von Vermietungen und Verpachtungen, 2. Durchführung von Verwaltungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz und von Mietverwaltungen, 3. Ausführung von Vermögensverwaltungen, 4. Übernahme und Vermittlung von Hausmeistertätigkeiten. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Lingel, Klaus, Aalen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Sproll, Paul, Aalen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des Unternehmensteil Haus- und Mietverwaltung, Mietvermittlung und Hausmeisterservice aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Aalener Immobiliengesellschaft mbH", Aalen (Amtsgericht Ulm HRB 500131) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 05.02.2007 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 05.02.2007. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.