Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 721219
Firma: SPEEDWAVE GmbH
Sitz: Kressbronn am Bodensee
Veränderungen
HRB 721219: HL Schiffstechnik GmbH, Kressbronn am Bodensee, Im Wassersportzentru...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 05.09.2019 13:38:00
HRB 721219: SPEEDWAVE GmbH, Kressbronn am Bodensee, Im Wassersportzentrum 5, 88079 Kressbronn am Bodensee. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "HL Schiffstechnik GmbH", Kressbronn am Bodensee (Amtsgericht Ulm HRB 631698) auf 700.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: HL Schiffstechnik GmbH. Gegenstand geändert; nun: Der Werftbetrieb mit Bootsneubau und Mastbau einschließlich Vertrieb und Dienstleistungen im Servicebereich, das Anbieten von Bootsdienstleistungen sowie der Kunststoffbau in CFK sowie GFK und das Produktmanagement. Weiter das Instandsetzen von Motoren, insbesondere Boots- und Schiffsmotoren, der Handel mit solchen Motoren und Motorenteilen, der Handel mit Schiffen und Schiffszubehör sowie die Ausführung von mechanischen Arbeiten. Stammkapital nun: 700.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Rück, Daniel Markus, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schildhauer, Walter Karl, Stuttgart, *XX.XX.XXXX. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HL Schiffstechnik GmbH", Kressbronn am Bodensee (Amtsgericht Ulm HRB 631698) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Rück, Daniel Markus aus Friedrichshafen,
Schildhauer, Walter Karl aus StuttgartVeränderungen
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