Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 721118
Firma: e.wa riss Netze GmbH
Sitz: Biberach an der Riß
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HRB 721118: e.wa riss Netze GmbH, Biberach an der Riß, Freiburger Straße 6, 8840...
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Veröffentlichung vom 28.08.2007 10:09:00
e.wa riss Netze GmbH, Biberach an der Riß (Freiburger Straße 6, 88400 Biberach an der Riß). Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der "e.wa riss GmbH & Co. KG", Biberach an der Riß (Amtsgericht Ulm HRA 641033) um 6.575.000,00 EUR auf 6.600.000,00 EUR erhöht. Mit der "e.wa riss GmbH & Co. KG", Biberach an der Riß (Amtsgericht Ulm HRA 641033) wurde am 25.07.2007 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 25.07.2007 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen. Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "e.wa riss GmbH & Co. KG", Biberach an der Riß (Amtsgericht Ulm 641033) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.07.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.07.2007 den Betriebsteil "Netze" (Leitungsnetze zur Versorgung mit elektrischer Energie und Gas) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
e.wa riss Netze GmbH, Biberach an der Riß (Freiburger Str. 6, 88400 Biberach an ...
Neueintragungen
e.wa riss Netze GmbH, Biberach an der Riß (Freiburger Str. 6, 88400 Biberach an ...