Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 721057
Firma: MMT Abwicklungs- GmbH
Sitz: Renningen
Löschungen von Amts wegen
HRB 721057:MMT Abwicklungs- GmbH, Renningen, Industriestr. 6, 71272 Renningen.Di...
Löschungsankündigungen
HRB 721057:MMT Abwicklungs- GmbH, Renningen, Industriestr. 6, 71272 Renningen.Da...
Veränderungen
Messmotech GmbH, Renningen, Industriestr. 6, 71272 Renningen.Die Gesellschafterv...
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Messmotech GmbH, Renningen, Industriestr. 6, 71272 Renningen.Die Gesellschaft is...
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Messmotech GmbH, Renningen, Industriestr. 10, 71272 Renningen.Die Gesellschafter...
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Messmotech GmbH, Renningen, Industriestr. 10, 71272 Renningen.Geschäftsanschrift...
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Messmotech GmbH, Renningen (Industriestr. 10, 71272 Renningen). Die Eintragung d...
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Veröffentlichung vom 09.03.2007 11:47:00
Messmotech GmbH, Renningen (Industriestr. 10, 71272 Renningen). Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.12.2006 zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens "PININFARINA Deutschland GmbH", Renningen (Amtsgericht Stuttgart HRB 251969) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen.Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "PININFARINA Deutschland GmbH", Renningen (Amtsgericht Stuttgart HRB 251969) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 08.12.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.12.2006 den Betriebsteil Modell- und Lehrenbau auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.