Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 720941
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.12.2019 14:15:00
HRB 720941: Falk Services GmbH, Freiburg im Breisgau, Leinenweberstraße 5, 79108 Freiburg im Breisgau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2019. Geschäftsanschrift: Leinenweberstraße 5, 79108 Freiburg im Breisgau. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Verwaltung von Immobilien. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführerin: Falk, Carola, Tutzing, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Dr. Falk, Martin, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Falk Services GmbH & Co. KG,", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 4420), gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Falk, Martin aus Freiburg im Breisgau,
Falk, Carola aus Tutzing