Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 720637
Firma: HÄRTER Stanztechnik GmbH & Co. KGaA
Sitz: Königsbach-Stein
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HRB 720637: HÄRTER Stanztechnik GmbH & Co. KGaA, Königsbach-Stein, Gutenbergstra...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
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Veröffentlichung vom 09.01.2015 10:55:00
HRB 720637:HÄRTER Stanztechnik GmbH & Co. KGaA, Königsbach-Stein, Gutenbergstraße 8, 75203 Königsbach-Stein.Die Hauptversammlung vom 15.10.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; insbesondere geändert wurde § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 5 (Grundkapital) und § 9 (Vertretung). Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.10.2014 zur Durchführung der Aufnahme eines Teils des Vermögens der "HÄRTER Holding GmbH", Königsbach-Stein (Amtsgericht Mannheim HRB 504464) auf 100.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Gegenstand geändert; nun: Die Entwicklung von stanz- und spritzgusstechnischen Fertigungsverfahren, die Herstellung und der Vertrieb von Stanz-, Kunststoff- sowie Metallkunststoffkomponenten, das Umspritzen von Metallteilen sowie die Modifikation und Reparatur von Stanz- und Spritzgusswerkzeugen. Des Weiteren ist Gegenstand des Unternehmens die Konzeption, Herstellung und Automatisierung von Montage- und Fertigungsanlagen. 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Infolge Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung neu vorgetragen: Persönlich haftender Gesellschafter: HÄRTER GmbH & Co. KG, Königsbach-Stein (Amtsgericht Mannheim HRA 705832). Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HÄRTER Holding GmbH", Königsbach-Stein (Amtsgericht Mannheim HRB 504464) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.10.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.10.2014 ihr gesamtes Vermögen mit Ausnahme der im Vertrag aufgeführten Vermögensteile auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Neueintragungen
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