Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 720465
Veränderungen
HRB 720465: Goldwasser Immobilien GmbH, Freiburg im Breisgau, Blumenstraße 10 a,...
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HRB 720465: Goldwasser Immobilien GmbH, Freiburg im Breisgau, Rennweg 28, 79106 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.08.2019 08:38:00
HRB 720465: Goldwasser Immobilien GmbH, Freiburg im Breisgau, Rennweg 28, 79106 Freiburg im Breisgau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2019. Geschäftsanschrift: Rennweg 28, 79106 Freiburg im Breisgau. Gegenstand: Vermittlung von Immobilien (Grundstücke, Wohnungs- und Teileigentum und grundstücksgleiche Rechte) sowie Beratung von Unternehmen und Privatpersonen im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Bill, Marco, Waldkirch, *XX.XX.XXXX; Weidner, Michael, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der "Goldwasser-Immobilien OHG", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg im Breisgau, HRA 701098). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bill, Marco aus Waldkirch,
Weidner, Michael aus Freiburg im Breisgau