Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 720460
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HRB 720460: LEITWERK AG, Appenweier, Im Ettenbach 13 A, 77767 Appenweier. Bestel...
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HRB 720460: LEITWERK AG, Appenweier, Im Ettenbach 13 A, 77767 Appenweier. Die Ha...
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HRB 720460: LEITWERK AG, Appenweier, Im Ettenbach 13 A, 77767 Appenweier. Einzel...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.08.2019 09:08:00
HRB 720460: LEITWERK AG, Appenweier, Im Ettenbach 13 A, 77767 Appenweier. Aktiengesellschaft. Satzung vom 11.07.2019. Geschäftsanschrift: Im Ettenbach 13 A, 77767 Appenweier. Gegenstand: a) Der Vertrieb von Informationstechnologie und Kommunikations-Produkte-Anwendungen mit den erforderlichen Komponenten (Hard- und Software); b) die Durchführung von Organisations- und Einzelberatungen, Management von Projekten sowie das zur Verfügung stellen von IT Service- als auch Rechenzentrums-Dienstleistungen; c) der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Grundkapital: 2.222.222,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden. Vorstand: Schaufler, Ralf Carsten, Offenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des Betriebes "Systemhaus" als Gesamtheit aus dem Vermögen der Aktiengesellschaft "LEITWERK AG", Appenweier (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 701855) nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 11.07.2019 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schaufler, Ralf Carsten aus Offenburg