Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 720402
Veränderungen
HRB 720402: ORCA KBS Invest GmbH, Villingen-Schwenningen, Spittelbronner Weg 87,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.08.2019 11:47:00
HRB 720402: ORCA KBS Invest GmbH, Villingen-Schwenningen, Spittelbronner Weg 87, 78056 Villingen-Schwenningen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2019. Sitz verlegt; nun: Neue Geschäftsanschrift: Spittelbronner Weg 87, 78056 Villingen-Schwenningen. Gegenstand: Das Investment in Maschinen und Anlagen für die ORCA KBS Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Die Geschäftsführer sind für alle Rechtshandlungen, die mit einer Gesellschaft vorgenommen werden, an der die Gesellschaft beteiligt ist, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsführer: Ketterer, Hans-Peter, Bad Dürrheim, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "ORCA KBS Invest OHG", Dauchingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 705753) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Ketterer, Hans-Peter aus Bad Dürrheim