Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 720285
Firma: Simplepay GmbH
Sitz: Mannheim
Löschungen
HRB 720285: Simplepay GmbH, Mannheim, Rathenaustraße 19, 68165 Mannheim. Die Ein...
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HRB 720285: Simplepay GmbH, Mannheim, Rathenaustraße 19, 68165 Mannheim. Die Ges...
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HRB 720285: Simplepay GmbH, Mannheim, Rathenaustraße 19, 68165 Mannheim. Bestell...
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HRB 720285:Simplepay GmbH, Mannheim, Rathenaustraße 19, 68165 Mannheim.Mit der "...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.09.2014 14:35:00
HRB 720285:Simplepay GmbH, Mannheim, Rathenaustraße 19, 68165 Mannheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2014 mit Nachtrag vom 21.08.2014. Geschäftsanschrift: Rathenaustraße 19, 68165 Mannheim. Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen von Zahlungsverkehrsgeräten und deren Vermietung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Altehoefer, Jason, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des Teilbetriebs "Simplepay" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "First Finance GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 703959) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 17.07.2014/21.08.2014 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 17.07.2014/21.08.2014. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Altehoefer, Jason aus Berlin