Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 720261
Firma: André Coatings GmbH
Sitz: Achern
Löschungen
HRB 720261: André Immobilien GmbH, Bruchsal, Weiherbergstr. 47, 76646 Bruchsal. ...
Veränderungen
HRB 720261: André Immobilien GmbH, Achern, Ratskellerstraße 31, 77855 Achern. Di...
Veränderungen
HRB 720261:André Immobilien GmbH, Achern, Ratskellerstraße 31, 77855 Achern.Nich...
Veränderungen
HRB 720261:André Immobilien GmbH, Achern, Ratskellerstraße 31, 77855 Achern.Die ...
Veränderungen
HRB 720261:André Coatings GmbH, Achern, Ratskellerstraße 31, 77855 Achern.Die Ge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.08.2014 14:25:00
HRB 720261:André Coatings GmbH, Achern, Ratskellerstraße 31, 77855 Achern.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.01.2003 mit mehrfachen Änderungen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Willstätt (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 490589) nach Achern verlegt. Geschäftsanschrift: Ratskellerstraße 31, 77855 Achern. Gegenstand aufgrund Fortführungsfehler bei Umschreibung auf EDV von Amts wegen berichtigt in: Gegenstand: Die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Beschichtungen, chemischen und technischen Produkten. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Gros, Georg, Achern, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.07.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "André Contract GmbH", Willstätt (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 490152) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gros, Georg aus Achern