Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 719905
Veränderungen
Veröffentlichung vom 29.10.2020 15:54:00
HRB 719905: MARKANT European Payment Services GmbH, Offenburg, Hanns-Martin-Schleyer-Straße 2, 77656 Offenburg. Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: Markant European Payment Services GmbH. Gegenstand geändert; nun: (1) Die Erbringung der in den Absätzen (2) und (3) genannten erlaubnispflichtigen Zahlungsdienste im Inland sowie im europäischen Ausland einschließlich aller damit zusammenhängender Nebenleistungen. (2) Die Gesellschaft erbringt die Ausgabe von Zahlungsinstrumenten oder die Annahme und Abrechung von Zahlungsvorgängen (Akquisitionsgeschäft) nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ("ZAG"). (3) Die Gesellschaft erbringt Dienste, bei denen ohne Einrichtung eines Zahlungskontos auf den Namen des Zahlers oder des Zahlungsempfängers ein Geldbetrag des Zahlers nur zur Übermittlung eines entsprechenden Betrags an einen Zahlungsempfänger oder an einen anderen, im Namen des Zahlungsempfängers handelnden Zahlungsdienstleister entgegengenommen wird oder bei dem der Geldbetrag im Namen des Zahlungsempfängers entgegengenommen und diesem verfügbar gemacht wird (Finanztransfergeschäft) nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 ZAG. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen und geschäftliche Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar dienlich oder förderlich sind. (5) Die Gesellschaft ist berechtigt - nach Zustimmung durch die Konzernmutter -, im In- und Ausland ähnliche oder andere Gesellschaften zu gründen, zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen, Vertretungen und Zweigniederlassungen zu errichten sowie die in diesem § 4 genannten Dienstleistungen im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs zu erbringen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.Veränderungen
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Neueintragungen
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