Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 719798
Löschungen
HRB 719798: Spanrunft GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Karlsruhe, Julius-Be...
Veränderungen
HRB 719798: Spanrunft GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Karlsruhe, Julius-Be...
Veränderungen
HRB 719798:Spanrunft GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Karlsruhe, Kriegsstra...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.06.2014 15:13:00
HRB 719798:Spanrunft GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Karlsruhe, Kriegsstraße 210, 76135 Karlsruhe.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.05.2014. Geschäftsanschrift: Kriegsstraße 210, 76135 Karlsruhe. Gegenstand: Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere 1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen, 2. die Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten 3. die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Spanrunft, Marcus Michael, Birkenfeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Partnerschaftsgesellschaft "Spanrunft & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft", Birkenfeld (Amtsgericht Mannheim PR 700126) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Spanrunft, Marcus Michael aus Birkenfeld