Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 719563
Firma: media control GmbH
Sitz: Baden-Baden
Veränderungen
HRB 719563: media control GmbH, Baden-Baden, Lichtentaler Straße 7, 76530 Baden-...
Veränderungen
HRB 719563: media control GmbH, Baden-Baden, Lange Straße 33, 76530 Baden-Baden....
Veränderungen
HRB 719563: media control GmbH, Baden-Baden, Lange Straße 33, 76530 Baden-Baden....
Veränderungen
HRB 719563:media control GmbH, Baden-Baden, Lange Straße 33, 76530 Baden-Baden.D...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.05.2014 13:19:00
HRB 719563:media control GmbH, Baden-Baden, Lange Straße 33, 76530 Baden-Baden.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2014. Geschäftsanschrift: Lange Straße 33, 76530 Baden-Baden. Zweigniederlassung unter gleicher Firma in: 10785 Berlin, Geschäftsanschrift: Potsdamer Platz 4, 10785 Berlin. Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Medienbereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kögel, Karlheinz, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Altig-Wilkesmann, Ulrike, geb. Altig, Gernsbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "media control GmbH & Co. KG", Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim HRA 201407) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der "media control Holding GmbH & Co. KG", Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim HRA 201318) wurde am 27.03.2014 mit Nachtrag vom 29.04.2014 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 27.03.2014 und 29.04.2014 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Altig-Wilkesmann, Ulrike, geb. Altig aus Gernsbach,
Kögel, Karlheinz aus Baden-Baden