Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 718272
Firma: opotoc IT GmbH
Sitz: Mannheim
Veränderungen
HRB 718272: opotoc IT GmbH, Mannheim, M 2, 4 - 5, 68161 Mannheim. Änderung der G...
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HRB 718272:opotoc IT GmbH, Mannheim, O 7, 17, 68161 Mannheim.Änderung der Geschä...
Neueintragungen
HRB 718272:opotoc IT GmbH, Mannheim, O 7, 17, 68161 Mannheim.Gesellschaft mit be...
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HRB 718272:opotoc IT GmbH, Mannheim, O 7, 17, 68161 Mannheim.Die Eintragung der ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.11.2013 12:00:00
opotoc IT GmbH, Mannheim, O 7, 17, 68161 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2013 mit Nachtrag vom 05.11.2013. Geschäftsanschrift: O 7, 17, 68161 Mannheim. Gegenstand: sind lnternetdienstleistungen, Entwicklung und Vertrieb von lT-Lösungen, Bereitstellung und Betrieb von Softwarediensten, IT-Consulting (Beratung), lT-Service sowie App-Entwicklung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Hendorf, Alexander, Mannheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Hendorf, Alexander, Mannheim, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "Opotoc IT e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 704907) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 20.08.2013 mit Nachtrag vom 05.11.2013. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Einzelkaufmann Hendorf Alexander aus Mannheim,
Hendorf, Alexander aus Mannheim