Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 718264
Löschungen
HRB 718264:EURA Finanzmakler GmbH, Mannheim, Otto-Beck-Straße 10, 68165 Mannheim...
Veränderungen
HRB 718264:EURA Finanzmakler GmbH, Mannheim, Otto-Beck-Straße 10, 68165 Mannheim...
Veränderungen
HRB 718264:GORDIUM Holding GmbH, Mannheim, Otto-Beck-Straße 10, 68165 Mannheim.D...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.11.2013 12:00:00
GORDIUM Holding GmbH, Mannheim, Otto-Beck-Straße 10, 68165 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2013 und 20.11.2013. Geschäftsanschrift: Otto-Beck-Straße 10, 68165 Mannheim. Gegenstand: Die Beteiligung an und die Verwaltung von Finanzdienstleistungsgesellschaften. Insbesondere ist Gegenstand des Unternehmens die Beratung von Investment- und Finanzdienstleistungsgesellschaften und die Erbringung von Dienstleistungen für solche Gesellschaften. Ausgeschlossen sind jedoch folgende Tätigkeiten: - Rechtsberatung sowie Steuerberatung und Wirtschaftsprüfertätigkeiten; - Makler-, Bauträger- und Baubetreuertätigkeiten gemäß § 34 c GewO; - Geschäfte, die unter das Kreditwesen- und/oder das Kapitalanlagegesetz fallen; - Leistungen der Arbeitsvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz; - Finanzdienstleistungen jeglicher Art. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Behr, Norbert, Altrip, *XX.XX.XXXX; Ehrlich, Ralf, Limburgerhof, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "GORDIUM Holding AG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 700133) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Behr, Norbert aus Altrip,
Ehrlich, Ralf aus Limburgerhof