Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 718108
Veränderungen
HRB 718108: bws Wirtschaftsberatungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Freib...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 18.07.2018 15:41:00
HRB 718108: bws Wirtschaftsberatungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Freiburg im Breisgau, Konrad-Goldmann-Straße 8, 79100 Freiburg im Breisgau. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag zur Durchführung der Aufnahme eines Teils des Vermögens der "bws Graf Kanitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 704229), um 1.000,00 EUR auf 31.000,00 EUR im Wege der Abspaltung erhöht. Das Stammkapital ist durch weiteren Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag um weitere 1.000,00 EUR auf 32.000,00 EUR erhöht. 32.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "bws Graf Kanitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 704229), hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.06.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.06.2018 den "Geschäftsbereich Günter Maier" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
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