Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 717934
Veränderungen
HRB 717934: Minister Fachschule GmbH, Villingen-Schwenningen, Wilhelm-Binder-Str...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.04.2018 11:06:00
HRB 717934: Minister Fachschule GmbH, Villingen-Schwenningen, Wilhelm-Binder-Straße 19, 78048 Villingen-Schwenningen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.02.2018. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Binder-Straße 19, 78048 Villingen-Schwenningen. Gegenstand: Der Betrieb einer Schule für die berufliche Aus- und Weiterbildung im kaufmännischen Bereich sowie die Durchführung von Schulungs- und Bildungsmaßnahmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Mayr-Rothhaar, Natalie, geb. Mayr, Remseck am Neckar, *XX.XX.XXXX; Schäfer, Markus, Remseck am Neckar, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Rapp, Anita, geb. Engfer, Trossingen, *XX.XX.XXXX als Inhaberin der Firma "Minister Fachschule e.K.", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 705333) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 20.02.2018. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Einzelkauffrau Rapp Anita, geb. Engfer aus Trossingen,
Mayr-Rothhaar, Natalie, geb. Mayr aus Remseck am Neckar,
Schäfer, Markus aus Remseck am Neckar