Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 717906
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HRB 717906: Nöth Finance GmbH, Mannheim, O 3, 1, 68161 Mannheim. Die Gesellschaf...
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HRB 717906:Nöth Finance GmbH, Mannheim, O 7, 1, 68161 Mannheim.Änderung der Gesc...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.10.2013 12:00:00
Nöth Finance GmbH, Mannheim, O 7, 1, 68161 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2013. Geschäftsanschrift: O 7, 1, 68161 Mannheim. Gegenstand: ist die Vermittlung von Versicherungen, Leasingverträgen, Finanzierungen, Kapitalanlagen und Immobilien einschließlich umfassender Beratung und Betreuung sowie Honorarberatung und Finanzdienstleistungen. Weiterhin auch die Vermietung von Räumen. Dienstleistungen, die die Genehmigung des Kreditwesengesetzes benötigen werden nicht erbracht. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Nöth, Steffen, Schwetzingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Nöth, Steffen, Schwetzingen, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "Steffen Nöth Finance e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 705045) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 13.08.2013. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Einzelkaufmann Nöth Steffen aus Schwetzingen,
Nöth, Steffen aus Schwetzingen