Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 717692
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HRB 717692: Horn Wertheim GmbH, Wertheim, Venantius-Arnold-Straße 14, 97877 Wert...
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HRB 717692: Horn-Verpackung GmbH, Wertheim, Venantius-Arnold-Straße 14, 97877 We...
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Franz Horn, Kartonagenfabrik, GmbH, Wertheim, Venantius-Arnold-Straße 14, 97877 ...
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Horn-Verpackung GmbH, Wertheim, Venantius-Arnold-Straße 14, 97877 Wertheim. Mit ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.08.2013 12:00:00
Franz Horn, Kartonagenfabrik, GmbH, Wertheim, Venantius-Arnold-Straße 14, 97877 Wertheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2013 und 28.08.2013. Geschäftsanschrift: Venantius-Arnold-Straße 14, 97877 Wertheim. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Verpackungen aller Art, insbesondere von Verpackungen aus Vollpappe, Mikrowelle und Feinwelle. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Horn, Andreas, Wertheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Schwarzer, Elke, geb. Bundschuh, Wertheim, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Lange, Rainer, Kreuzwertheim, *XX.XX.XXXX; Wohlfarth, Martin, Werbach, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Franz Horn, Kartonagenfabrik, GmbH & Co. KG", Wertheim (Amtsgericht Mannheim HRA 570113) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Horn, Andreas aus Wertheim,
Lange, Rainer aus Kreuzwertheim,
Schwarzer, Elke, geb. Bundschuh aus Wertheim,
Wohlfarth, Martin aus Werbach