Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 717432
Veränderungen
HRB 717432: industrie automation Energiesysteme GmbH, March, Am Untergrün 6, 792...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.12.2017 09:24:00
HRB 717432: industrie automation Energiesysteme GmbH, March, Am Untergrün 6, 79232 March. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2017. Geschäftsanschrift: Am Untergrün 6, 79232 March. Gegenstand: Die Entwicklung, Fertigung und Vertrieb von elektrischen, elektronische und optitronischen sowie mechanischen und hydraulischen Geräten und Gerätesysteme, insbesondere auf dem Gebiet komplexer Energiesysteme sowie der Handel mit diesen Geräten und Gegenständen. Stammkapital: 600.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Kranemann, Jürgen, Lünen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ehrat, Roland, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX; Lay, Christine, geb. Schmidt, Teningen, *XX.XX.XXXX; Zehner, Michael, Eschbach, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "industrie automation Energiesysteme AG", March (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 700067) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Ehrat, Roland aus Freiburg im Breisgau,
Kranemann, Jürgen aus Lünen,
Lay, Christine, geb. Schmidt aus Teningen,
Zehner, Michael aus Eschbach