Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 717040
Löschungen
HRB 717040:act-consult AG Ingenieurgesellschaft und Unternehmensberatung, Baden-...
Veränderungen
HRB 717040:act-consult AG Ingenieurgesellschaft und Unternehmensberatung, Baden-...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.05.2013 12:00:00
act-consult AG Ingenieurgesellschaft und Unternehmensberatung, Baden-Baden, Gutenbergstr. 14, 76532 Baden-Baden. Aktiengesellschaft. Satzung vom 03.07.2012. Geschäftsanschrift: Gutenbergstr. 14, 76532 Baden-Baden. Gegenstand: Die Erbringung von Ingenieur- und Architektenleistungen, sowie die Unternehmensberatung, insbesondere im Bereich der Flughafenplanung und des Luftverkehrs, sowie Energieerzeugung und -verteilung, sowie die Erbringung von Dienstleistungen aus dem Bereich der EDV-Anwendungen. Die Gesellschaft kann Geschäfte jeder Art tätigen, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art im In- und Ausland gründen, erwerben und pachten, die Geschäftsführung solcher Unternehmen ausüben und solche Unternehmen ganz oder teilweise unter einheitlicher Leitung zusammenfassen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen, Betriebsstätten und Verkaufsstellen im In- und Ausland errichten. Grundkapital: 52.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Burg, Bernd, Marpingen, *XX.XX.XXXX; Gaus, Axel, Waiblingen, *XX.XX.XXXX; Krolzig, Andreas, Waiblingen, *XX.XX.XXXX; Richter, Gabor, Bühlertal, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "act-consult GmbH Ingenieurgesellschaft und Unternehmensberatung", Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim HRB 709140) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Burg, Bernd aus Marpingen,
Gaus, Axel aus Waiblingen,
Krolzig, Andreas aus Waiblingen,
Richter, Gabor aus Bühlertal