Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 716914
Löschungen
HRB 716914: Stadtfenster Duisburg GmbH, Konstanz, Neue Mainzer Straße 20, 60311 ...
Veränderungen
HRB 716914: Stadtfenster Duisburg GmbH, Konstanz, Max-Stromeyer-Straße 116, 7846...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.08.2017 08:56:00
HRB 716914: Stadtfenster Duisburg GmbH, Konstanz, Max-Stromeyer-Straße 116, 78467 Konstanz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2017. Geschäftsanschrift: Max-Stromeyer-Straße 116, 78467 Konstanz. Gegenstand: Der Kauf, der Verkauf, die Herstellung, die Verwaltung und die Vermietung von langlebigen Wirtschafts- und Investitionsgütern, die Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens und die Durchführung aller damit mittalbar oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere die Errichtung, Verwaltung und Vermietung des Büroobjekts Stadtfenster Duisburg an der Steinschen Gasse / Ecke Münzstraße in Duisburg. Ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c Gewerbeordnung aufgeführt sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Imholz, Markus Albert Ludwig, Küsnacht / Schweiz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Multi Veste Projekte GmbH & Co. KG", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 704049) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Imholz, Markus Albert Ludwig aus Küsnacht / Schweiz