Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 716907
Löschungen
HRB 716907: cedalo AG, Freiburg im Breisgau, Schnewlinstraße 6, 79098 Freiburg i...
Veränderungen
HRB 716907: cedalo AG, Freiburg im Breisgau, Schnewlinstraße 6, 79098 Freiburg i...
Veränderungen
HRB 716907: cedalo AG, Kirchzarten, St. Galler Straße 7, 79199 Kirchzarten. Die ...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 716907: cedalo AG, Kirchzarten, St. Galler Straße 7, 79199 Kirchzarten. Die ...
Veränderungen
HRB 716907: cedalo AG, Kirchzarten, St. Galler Straße 7, 79199 Kirchzarten. Nich...
Veränderungen
HRB 716907: cedalo AG, Kirchzarten, St. Galler Straße 7, 79199 Kirchzarten. Die ...
Veränderungen
HRB 716907: cedalo AG, Kirchzarten, St. Galler Straße 7, 79199 Kirchzarten. Die ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.08.2017 11:16:00
HRB 716907: cedalo AG, Kirchzarten, St. Galler Straße 7, 79199 Kirchzarten. Aktiengesellschaft. Satzung vom 23.02.2017. Geschäftsanschrift: St. Galler Straße 7, 79199 Kirchzarten. Gegenstand: Die Entwicklung und Vermarktung von Software sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte, insbesondere auch die Durchführung damit zusammenhängender Beratungs- und Hosting-Dienstleistungen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden. Vorstand: Raue, Kristian, Kirchzarten, *XX.XX.XXXX; Raue, Michael, Bonn, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "cedalo GmbH", Kirchzarten (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 714733) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Raue, Kristian aus Kirchzarten,
Raue, Michael aus Bonn