Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 716599
Firma: Burchard + Bredow GmbH
Sitz: Ölbronn-Dürrn
Veränderungen
HRB 716599: Burchard + Bredow GmbH, Ölbronn-Dürrn, Otto-Hahn-Straße 3-5, 75248 Ö...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.03.2013 12:00:00
Burchard + Bredow GmbH, Ölbronn-Dürrn, Otto-Hahn-Straße 3-5, 75248 Ölbronn-Dürrn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2012. Geschäftsanschrift: Otto-Hahn-Straße 3-5, 75248 Ölbronn-Dürrn. Gegenstand: Der Erwerb von Grundstücken, deren Vermietung / Verpachtung und Verwaltung, sowie der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Unternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Bredow, Wolfgang, Niefern-Öschelbronn, *XX.XX.XXXX; Burchard, Thomas, Pforzheim, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hartmann, Dagmar, geb. Merkle, Maulbronn, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Burchard + Bredow OHG", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 700731) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bredow, Wolfgang aus Niefern-Öschelbronn,
Burchard, Thomas aus Pforzheim,
Hartmann, Dagmar, geb. Merkle aus Maulbronn