Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 716452
Veränderungen
HRB 716452: Akademie für angewandte Bewegungswissenschaften gemeinnützige GmbH, ...
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HRB 716452: Akademie für angewandte Bewegungswissenschaften gemeinnützige GmbH, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.03.2013 12:00:00
Akademie für angewandte Bewegungswissenschaften gemeinnützige GmbH, Mannheim, Belchenstraße 1 - 5, 68163 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.11.2012. Geschäftsanschrift: Belchenstraße 1 - 5, 68163 Mannheim. Gegenstand: Die Ausbildung, Fort- und Weiterbildung in medizinischen Heil- und Therapieberufen sowie die Initiierung und Durchführung von angewandter Forschung im Bereich des Bewegungssystems. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: van Leur, Albertus, Frankweiler, *XX.XX.XXXX; Wedel, Angelika, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des Teilbetriebs "Schule Mannheim" aus dem Vermögen der Aktiengesellschaft "Akademie für Gesundheitsfachberufe Pfalz AG", Neustadt (Amtsgericht Ludwigshafen HRB 61856) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 30.11.2012 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 30.11.2012. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: van Leur, Albertus aus Frankweiler,
Wedel, Angelika aus Ludwigshafen