Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 716414
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HRB 716414: TeachBeyond Deutschland gGmbH, Kandern, Tonwerkestraße 8, 79400 Kand...
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HRB 716414: TeachBeyond Deutschland gGmbH, Kandern, Tonwerkestraße 8, 79400 Kand...
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HRB 716414: TeachBeyond Christliche Bildungsinitiativen gGmbH, Kandern, Tonwerke...
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Veröffentlichung vom 29.10.2018 16:13:00
HRB 716414: TeachBeyond Christliche Bildungsinitiativen gGmbH, Kandern, Tonwerkestraße 8, 79400 Kandern. Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung, der Religion & der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Kindergärten, Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen sowie Hilfestellung und Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen zur Vorbereitung, Verwirklichung und Unterstützung einer an christlichen Werten ausgerichteten Bildung und Erziehung. Er wird ergänzend verwirklicht durch Maßnahmen und Veranstaltungen, Freizeiten und Seminare, welche die Verwirklichung dieser Zwecke unterstützen, wie Informationsveranstaltungen, Förderung sportlicher Übungen und Leistunge, Schulbegleitung, Jugend- und Kinderfreizeiten und Erwachsenenbildung. Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder sich daran beteiligen oder diese gründen. Die Gesellschaft darf Immobilien erwerben und diese zur Verwirklichung der Zwecke verwenden. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Angemessener Aufwendungsersatz an Hilfspersonen der Gesellschaft oder Tätigkeitsvergütungen sind, soweit vor- bzw. nachstehende Voraussetzungen erfüllt und gemeinnützigkeitsrechtliche Vorschriften eingehalten sind, zulässig. Über die Vergabe von Förder- und Betriebsmitteln entscheidet die Geschäftsführung. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Fördermitteln besteht nicht. Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke dürfen nur im Rahmen des Satzungszwecks un der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstige Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.Veränderungen
HRB 716414: TeachBeyond Christliche Bildungsinitiativen gGmbH, Kandern, Tonwerke...
Neueintragungen
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