Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 716350
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HRB 716350: askom GmbH, Waldkirch, Kollnauer Straße 34, 79183 Waldkirch. Die Ges...
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HRB 716350: askom GmbH, Waldkirch, Kollnauer Straße 34, 79183 Waldkirch. Nicht m...
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HRB 716350: askom GmbH, Waldkirch, Kollnauer Straße 34, 79183 Waldkirch. Die Ges...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.05.2017 11:08:00
HRB 716350: askom GmbH, Waldkirch, Kollnauer Straße 34, 79183 Waldkirch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.05.2017. Geschäftsanschrift: Kollnauer Straße 34, 79183 Waldkirch. Gegenstand: Der Vertrieb und die Promotion von Telekommunikationsleistungen, Internetanschlüssen, TV-Anschlüssen, sowie von Energieprodukten wie Strom, Wasser und Gas. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Schindler, Andreas, Waldkirch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Schindler, Andreas, Waldkirch, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "Andreas Schindler e. K.", Waldkirch (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 705008) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 02.05.2017. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Einzelkaufmann Schindler Andreas aus Waldkirch,
Schindler, Andreas aus Waldkirch