Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 715897
Veränderungen
HRB 715897: Dittrich - Pfaff Steuerberatungsgesellschaft mbH, Ettenheim, Friedri...
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HRB 715897: Pfaff Steuerberatungsgesellschaft mbH, Ettenheim, Friedrichstraße 14...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.02.2017 14:51:00
HRB 715897: Pfaff Steuerberatungsgesellschaft mbH, Ettenheim, Friedrichstraße 14, 77955 Ettenheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.01.2017. Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 14, 77955 Ettenheim. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie damit zu vereinbarende Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr.1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Stammkapital: 34.335,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Pfaff, Michael Ludwig, Ettenheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebs "Büro Niederlassung Ettenheim" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Wöhrle - Pfaff - Ellsässer Steuerberatungsgesellschaft mbH", Bad Krozingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 310395) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 25.01.2015 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 25.01.2017. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Pfaff, Michael Ludwig aus Ettenheim