Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 715853
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HRB 715853: Dr. Schwabe Holding GmbH, Karlsruhe, Willmar-Schwabe-Straße 4, 76227...
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Dr. Schwabe Holding GmbH, Karlsruhe, Willmar-Schwabe-Straße 4, 76227 Karlsruhe. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.12.2012 12:00:00
Dr. Schwabe Holding GmbH, Karlsruhe, Willmar-Schwabe-Straße 4, 76227 Karlsruhe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.11.2012. Geschäftsanschrift: Willmar-Schwabe-Straße 4, 76227 Karlsruhe. Gegenstand: Die Gründung von Gesellschaften, der Erwerb, das Halten und Verwalten von Gesellschafts- und Geschäftsanteilen an Gesellschaften, die zur Schwabe-Unternehmensgruppe gehören, insbesondere solcher Gesellschaften, die die Stellung eines Komplementärs in den jeweiligen Kommanditgesellschaften der Schwabe-Unternehmensgruppe einnehmen. Stammkapital: 61.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Reischig, Dirk, Mömbris, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Dr. Schwabe Aktiengesellschaft", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 110457) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Reischig, Dirk aus Mömbris