Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 715258
Veränderungen
HRB 715258: WST Präzisionstechnik GmbH, Löffingen, Gerwigstraße 9, 79843 Löffing...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.09.2016 09:03:00
HRB 715258: WST Präzisionstechnik GmbH, Löffingen, Gerwigstraße 9, 79843 Löffingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.01.2016 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 18.04.2016. Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma der Gesellschaft), in § 2 (Sitz der Gesellschaft) und in § 4 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert, bisher: "WST Holding GmbH", nun: Sitz verlegt von München (Amtsgericht München HRB 223208); nun: Neue Geschäftsanschrift: Gerwigstraße 9, 79843 Löffingen. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Präszisionsdrehteilen aller Art. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Beck, Alexander, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Willmann, Georg, Löffingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Autenrieth, Ralf, Titisee-Neustadt, *XX.XX.XXXX. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "WST Präzisionstechnik GmbH", Löffingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 708621), verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Autenrieth, Ralf aus Titisee-Neustadt,
Beck, Alexander aus Freiburg im Breisgau,
Willmann, Georg aus Löffingen