Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 715061
Firma: Karcher AG
Sitz: Birkenfeld
Veränderungen
HRB 715061: Karcher AG, Birkenfeld, Gewerbestr. 19, 75217 Birkenfeld. Die Hauptv...
Vorgänge ohne Eintragung
Karcher AG, Birkenfeld, Gewerbestr. 19, 75217 Birkenfeld. Die Gesellschaft hat a...
Veränderungen
Karcher AG, Birkenfeld, Gewerbestr. 19, 75217 Birkenfeld. Die Hauptversammlung v...
Veränderungen
Karcher AG, Birkenfeld, Gewerbestr. 19, 75217 Birkenfeld. Die Hauptversammlung v...
Veränderungen
Karcher AG, Birkenfeld, Gewerbestr. 19, 75217 Birkenfeld. Mit der Gesellschaft (...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.08.2012 12:00:00
Karcher AG, Birkenfeld, Gewerbestr. 19, 75217 Birkenfeld. Aktiengesellschaft. Satzung vom 29.06.2012 mit Änderung vom 30.07.2012. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Horst Karcher als Inhaber der Firma "Horst Karcher e.K.", Birkenfeld (Amtsgericht Mannheim HRA 502068) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 29.06.2012 und 30.07.2012.Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Gegenstand: Der Import und der Vertrieb von Zwei-, Drei- und Vierradfahrzeugen, der Import und der Vertrieb von Medienempfängem wie z.B. Fernseh- und Rundfunkempfänger und der Import und Vertrieb von Haushaltswaren, jeweils nebst Zubehör und Ersatzteilen.Grundkapital: 500.000,00 EUR. allgemeine Vertretugnsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen.Vorstandsmitglieder: Karcher, Horst, Birkenfeld, *XX.XX.XXXX; Karcher, Klaus, Straubenhardt, *XX.XX.XXXX; Karcher, Kay, Keltern, *XX.XX.XXXX; Karcher, Armin, Straubenhardt, *XX.XX.XXXX jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Karcher, Armin aus Straubenhardt,
Karcher, Horst aus Birkenfeld,
Karcher, Kay aus Keltern,
Karcher, Klaus aus Straubenhardt