Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 715035
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.08.2012 12:00:00
Seyffer GmbH, Mannheim, Helmertstraße 23, 68219 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.06.2012 mit Nachtrag vom 20.07.2012. Geschäftsanschrift: Helmertstraße 23, 68219 Mannheim. Gegenstand: Der Handel mit Bedarfsartikeln für Industrie und Handwerk, insbesondere auf dem Gebiet der Klebetechnik, Oberflächenbearbeitung sowie des Arbeitsschutzes. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Seyffer, Stephan, Mannheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Rebelo de Andrade, Oliver-Sven, Brühl, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Seyffer, Werner Hermann, Mannheim, *XX.XX.XXXXals Inhaber der Firma "Paul Kuhn Inh. W. Seyffer", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 1709) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 21.06.2012. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Einzelkaufmann Seyffer Werner Hermann aus Mannheim,
Rebelo de Andrade, Oliver-Sven aus Brühl,
Seyffer, Stephan aus Mannheim