Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 714998
Löschungen
HRB 714998: Ulrich Müller Steuerberatungsgesellschaft mbH, Freiburg im Breisgau,...
Veränderungen
HRB 714998: Ulrich Müller Steuerberatungsgesellschaft mbH, Freiburg im Breisgau,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.07.2016 08:42:00
HRB 714998: Ulrich Müller Steuerberatungsgesellschaft mbH, Freiburg im Breisgau, Egonstraße 33, 79098 Freiburg im Breisgau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.03.2010 mit Änderung vom 02.09.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Die Firma (bisher: "m.e.d. Steuerberatungsgesellschaft mbH") ist geändert. Der Sitz ist von Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim HRB 202134) nach Freiburg im Breisgau verlegt. Geschäftsanschrift: Egonstraße 33, 79098 Freiburg im Breisgau. Gegenstand: Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Müller, Ulrich, Hildesheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 31.05.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Let's start! Steuerberatungsgesellschaft mbH", Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim HRB 201995), verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Müller, Ulrich aus Hildesheim