Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 714931
Firma: Axtera GmbH
Sitz: Berlin (Amtsgericht Charlottenburg - HRB 147988 B)
Löschungen
Axtera GmbH, Mannheim, Augustaanlage 32, 68165 Mannheim. Sitz verlegt; nun: Berl...
Berichtigungen
Axtera GmbH, Mannheim, Augustaanlage 32, 68165 Mannheim. Prokura von Amts wegen ...
Veränderungen
Axtera GmbH, Mannheim, Augustaanlage 32, 68165 Mannheim. Errichtet: Zweigniederl...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.07.2012 12:00:00
Axtera GmbH, Mannheim, Augustaanlage 32, 68165 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.06.2012. Geschäftsanschrift: Augustaanlage 32, 68165 Mannheim. Gegenstand: die Erbringung von Dienstleistungen im Umfeld des Personalmarketings, der Personalberatung und -suche, der Personalauswahl, der Personalentwicklung und der Personaladministration als auch die Schulung und Beratung im Umgang mit Kommunikations- und Informationssystemen im Hinblick auf diese Dienstleistung. Weiterhin die Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung von Kommunikationsdienstleistungen unter Nutzung technischer Multichannel-Call-Center-Lösungen, die Vergabe dieser Dienstleistungen an Unterauftragnehmer und die Erbringung von Dienstleistungen im Umfeld des Internets (Virtuelles Call-Center) sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 139.997,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Buchmann, Roland, Buxheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Axtera Aktiengesellschaft", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 704245) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Buchmann, Roland aus Buxheim