Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 714505
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HRB 714505: Kolping Bildung und Soziales gGmbH, Freiburg im Breisgau, Bertoldstr...
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HRB 714505: Kolping Bildung und Soziales gGmbH, Freiburg im Breisgau, Berliner A...
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Veröffentlichung vom 29.06.2016 13:51:00
HRB 714505: Kolping Bildung und Soziales gGmbH, Freiburg im Breisgau, Berliner Allee 3, 79110 Freiburg im Breisgau. Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Kolping Bildung und Soziales gGmbH ist es, im Geiste Adolph Kolpings Bildungsfähigen und Bildungswilligen eine ihren Anlagen entsprechende Bildung zu ermöglichen, im Rahmen der Jugend- und Altenhilfe tätig zu sein und die Entwicklungshilfe und Völkerverständigung zu fördern. Dabei unterstützt die Gesellschaft das Kolping Bildungswerk e.V. sowie das Kolpingwerk Diözesanverband Freiburg e. V. in Freiburg durch Bildungsangebote und Beratung in Bildungsfragen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (Vorträge, Kurse, Seminare, Ausbildungsgänge und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art) für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren; - Durchführung von Bildungsmaßnahmen nach dem SGB II, III, VIII, IX und XI, insbesondere durch: Durchführung von eigenen Ausbildungsgängen für benachteiligte Jugendliche (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen) nach §§ 76 ff SGB III, Assistierter Ausbildung nach § 130 SGB III und Umschulungen, Qualifikationsmaßnahmen für Erwachsene; Durchführung von ausbildungsbegleitenden Hilfen nach § 75 SGB III; Durchführung von Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III; Durchführung von Seminaren nach § 45 SGB III, die Arbeitsiose und Arbeitssuchende an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heran führen; in Beschäftigung vermitteln; an eine selbständige Tätigkeit heranführen; unterstützen, Vermittlungshemmnisse festzustellen, verringern oder beseitigen oder bei der Beschäftigungsaufnahme stabilisieren; - Durchführung von Weiterbildungsangeboten wie persönlichkeitsbildende und EDV-Kurse; - Durchführung von Fachweiterbildungen, wie den Fernlehrgang zum praktischen Betriebswirt (KA) und die Ausbildung zum staatlich anerkannten Sozialfachmanager; - Durchführung von Angeboten der Jugendsozialarbeit, insbesondere Durchführung des Projekts Jugendberufshelfer in Baden-Württemberg; Durchführung von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen nach §§ 51 und 53 SGB III; Durchführung von Schulsozialarbeit; Integration von jugendlichen Randgruppen ins Gemeinwesen und Vernetzung der Jugendarbeit. - Durchführung von Maßnahmen für andere Zielgruppen, insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlinge und Asylsuchende, die auf eine gesellschaftliche und berufliche Integration oder Verbesserung der schulischen Bildung abzielen oder berufliche oder schulische Abschlüsse anstreben, insbesondere durch Integrationgskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge; Kurse und Maßnahmen im Rahmen des europäischen Sozialfonds ESF; - Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Altenhilfe durch Tätigkeiten, die der Vorbereitung auf das Alter und die dem Alter dienen, insbesondere durch Qualifizierungen und Seminare im Rahmen der Altenpflege und Altenhilfe; Qualifizierungen und Seminare im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze l und II für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Tätige; - Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung und durch finanzielle Unterstützung der Sozial- und Entwicklungshilfe, insbesondere durch Aus-, Fort- und Weiterbi!dungsmaßnahmen (Vorträge, Kurse, Seminare, Ausbildungsgänge und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art) mit dem Verein für Sozial- und Entwicklungshilfe des Kolpingwerkes e.V, (SEK eV.); Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Mobilitätsprogrammes der Bundesregierung Mobi-Pro. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, zu diesem Zweck eigene Tochterunternehmen zu gründen und sich an anderen Unternehmen zu beteiligen.Veränderungen
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Neueintragungen
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