Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 714158
Firma: ESD Energie Service Deutschland GmbH
Sitz: Offenburg
Veränderungen
HRB 714158: ESD Energie Service Deutschland GmbH, Offenburg, Zeller Straße 38, 7...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.01.2016 11:49:00
HRB 714158: ESD Energie Service Deutschland GmbH, Offenburg, Zeller Straße 38, 77654 Offenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2015. Geschäftsanschrift: Zeller Straße 38, 77654 Offenburg. Gegenstand: Die markenneutrale Erbringung von Vertriebs- und Abwicklungsdienstleistungen für die Energiewirtschaft in allen Marktrollen und Sparten, insbesondere Kundenakquise und -service, Abrechnung und Forderungsmanagement. Ausgenommen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach dem Gesetz über Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) oder nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG). Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführern kann Befreiung vom Verbot der Mehrfachvertretung (§ 181 2. Alt. BGB) erteilt werden. Geschäftsführer: Herkommer, Thomas, Speyer, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "ESD Energie Service Deutschland AG", Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 708027), gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Herkommer, Thomas aus Speyer