Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 714033
Veränderungen
HRB 714033: Kleyling GmbH, Breisach am Rhein, Ihringer Landstraße 5, 79206 Breis...
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HRB 714033: Kleyling GmbH, Breisach am Rhein, Ihringer Landstraße 5, 79206 Breis...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.12.2015 11:18:00
HRB 714033: Kleyling GmbH, Breisach am Rhein, Ihringer Landstraße 5, 79206 Breisach am Rhein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2015. Geschäftsanschrift: Ihringer Landstraße 5, 79206 Breisach am Rhein. Gegenstand: Der Betrieb einer Spedition mit allen damit zusammenhängenden Geschäften wie Lagerung, Umschlag u.s.w., der Handel mit Bau- und Brennstoffen aller Art. In Verbindung mit dieser Tätigkeit ist die Gesellschaft berechtigt, Grundstücke zu erwerben sowie Fahrzeuge aller Art, insbesondere auch Rheinschiffe zu erwerben, zu chartern und betreiben. Stammkapital: 306.900,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Kleyling, Friedrich Wilhelm, Weil am Rhein; Kleyling, Gerhard Max, Badenweiler, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Kleyling KG", Breisach am Rhein (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 290013) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kleyling, Gerhard Max aus Badenweiler