Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 714023
Löschungen
HRB 714023: Anobis Holding-GmbH, Freiburg im Breisgau, Bismarckallee 15, 79098 F...
Veränderungen
HRB 714023: Anobis Holding-GmbH, Freiburg im Breisgau, Bismarckallee 15, 79098 F...
Veränderungen
HRB 714023: Anobis Holding-GmbH, Freiburg im Breisgau, Bismarckallee 15, 79098 F...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.12.2015 16:48:00
HRB 714023: Anobis Holding-GmbH, Freiburg im Breisgau, Bismarckallee 15, 79098 Freiburg im Breisgau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2015. Geschäftsanschrift: Bismarckallee 15, 79098 Freiburg im Breisgau. Gegenstand: Der Erwerb, die Verwaltung und die unternehmerische Leitung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere an vermögensverwaltenden Unternehmen; Tätigkeiten, für die eine öffentlich-rechtliche Genehmigung erforderlich ist, gehören jedoch nicht zum Unternehmensgegenstand der Gesellschaft. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Falk, Ursula, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Kommanditanteils an der Anobis GmbH & Co. KG, Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 704333) und des Geschäftsanteils an der Anobis Verwaltungs-GmbH, Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 713734) aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Dr. Falk Pharma GmbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 3266) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 15.12.2015 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Falk, Ursula aus Freiburg im Breisgau