Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 713635
Firma: Gameda GmbH, eine VDBW-Service Gesellschaft
Sitz: Karlsruhe
Veränderungen
Veröffentlichung vom 08.11.2013 12:00:00
Akademie für Management in der Arbeitsmedizin GmbH, Karlsruhe, Friedrich-Eberle-Straße 4a, 76227 Karlsruhe. Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insbesondere in § 1 (Firma und Zweck) beschlossen. Firma geändert; nun: Gameda GmbH, eine VDBW-Service Gesellschaft. Gegenstand geändert; nun: Zweck des Unternehmens ist a) die Förderung der Berufsbildung und der berufsbegleitenden Fortbildung für arbeitsmedizinisch tätige Arzte und Interessierte sowie durch postgraduale Studiengänge b) die Durchführung von arbeitsmedizinischen Ausstellungen und Messen sowie Kongressen, Tagungen, Schulungen, Seminare und Veranstaltungen. c) die Entwicklung und Pflege von Qualitätssicherungssystemen in der betriebsärztlichen Betreuung und die Durchführung von Güteprüfungen auf der Basis des Qualitätssicherungssystems, sowie Auswahl, Betreuung und Qualifizierung von Auditoren. d) das Angebot von Dienstleistungs- und Serviceleistungen für Mitglieder des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Durchführung von Fortbildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen, Kongressen, Tagungen, Schulungen Seminare und Veranstaltungen im Bereich des Geschäftszweckes sowie Betreuung und Durchführung sowie Entwicklung von Güteprüfungen auf der Basis des Qualitätssicherungssystems. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.08.2013 die Gesellschaften mit beschränkter Haftung "GAMEDA GmbH Ausstellungen und Kongresse", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 106539) und "Gesellschaft zur Qualitätssicherung in der betriebsärztlichen Betreuung mbH (GQB)", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 108556) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Neueintragungen
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