Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 713268
Firma: Thomas Schwarz Obst und Gemüse GmbH
Sitz: Freiburg im Breisgau
Löschungen von Amts wegen
HRB 713268: Thomas Schwarz Obst und Gemüse GmbH, Freiburg im Breisgau, Robert-Bu...
Löschungsankündigungen
HRB 713268: Thomas Schwarz Obst und Gemüse GmbH, Freiburg im Breisgau, Robert-Bu...
Veränderungen
HRB 713268: Thomas Schwarz Obst und Gemüse GmbH, Freiburg im Breisgau, Robert-Bu...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.07.2015 09:20:00
HRB 713268:Thomas Schwarz Obst und Gemüse GmbH, Freiburg im Breisgau, Robert-Bunsen-Straße 15, 79108 Freiburg im Breisgau.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.06.2015. Geschäftsanschrift: Robert-Bunsen-Straße 15, 79108 Freiburg im Breisgau. Gegenstand: Der Handel mit Obst und Gemüse, Herstellung und Vertrieb von Lebensmitteln sowie die Erbringung nicht genehmigungsbedürftiger Dienstleistungen in der Lebensmittelbranche. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Schwarz, Thomas, Dubai / Vereinigte Arabische Emirate, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebes "Großmarkt" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Thomas Schwarz Food Logistics GmbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 707199) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 23.06.2015 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schwarz, Thomas aus Dubai / Vereinigte Arabische Emirate