Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 712835
Firma: KPS AG
Sitz: Hirschberg
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HRB 712835: KPS AG, Hirschberg, Goldbeckstr. 5, 69493 Hirschberg. Durch Beschlus...
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HRB 712835:KPS AG, Hirschberg, Goldbeckstr. 5, 69493 Hirschberg.Nicht mehr Vorst...
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HRB 712835:KPS AG, Hirschberg, Goldbeckstr. 5, 69493 Hirschberg.Mit der "MBG Mit...
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HRB 712835:KPS AG, Hirschberg, Goldbeckstr. 5, 69493 Hirschberg.Vertretungsbefug...
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HRB 712835:KPS AG, Hirschberg, Goldbeckstr. 5, 69493 Hirschberg.Die Gesellschaft...
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HRB 712835:KPS AG, Hirschberg, Goldbeckstr. 5, 69493 Hirschberg.Bestellt als Vor...
Vorgänge ohne Eintragung
KPS AG, Hirschberg, Goldbeckstr. 5, 69493 Hirschberg. Die Gesellschaft hat am 15...
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KPS AG, Hirschberg, Goldbeckstr. 5, 69493 Hirschberg. Vertretungsbefugnis geände...
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KPS AG, Hirschberg, Goldbeckstr. 5, 69493 Hirschberg. Personenbezogene Daten geä...
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KPS AG, Hirschberg, Goldbeckstr. 5, 69493 Hirschberg. Die Hauptversammlung vom 2...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.09.2011 12:00:00
KPS AG, Hirschberg, Goldbeckstr. 5, 69493 Hirschberg. Aktiengesellschaft. Satzung vom 01.06.2011 und 22.08.2011. Geschäftsanschrift: Goldbeckstr. 5, 69493 Hirschberg. Gegenstand: Die Prüfung der Betriebssicherheit von Geräten und Anlagen. Vermittlung und Vertrieb von Dienstleistungen im Rahmen der elektrischen Betriebssicherheitsprüfung sowie technische Wartung und Instandhaltung an Gebäuden, Anlagen und Betriebsmitteln. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Hofmann, Wolfgang, Heddesheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KPS GmbH", Hirschberg (Amtsgericht Mannheim HRB 704477) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hofmann, Wolfgang aus Heddesheim