Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 712765
Firma: Labor Karlsruhe ÄGL GmbH
Sitz: Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 121690)
Löschungen
Labor Karlsruhe ÄGL GmbH, Karlsruhe, Am Rüppurrer Schloß 1, 76199 Karlsruhe. Sit...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 23.09.2011 12:00:00
Labor Karlsruhe ÄGL GmbH, Karlsruhe, Rüppurrer Schloß 1, 76199 Karlsruhe. Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Freie Arztwahl, ärztliche Unabhängigkeit) und § 10 (Verfügungen über Geschäftsanteile) beschlossen. Berichtigung zur Geschäftsanschrift: Am Rüppurrer Schloß 1, 76199 Karlsruhe. Gegenstand geändert; nun: Die Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer ärztlich geleiteter Medizinischer Versorgungszentren gemäß § 95 SGB V zur fachübergreifenden Leistungserbringung in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung durch Fachärzte für Laboratoriumsmedizin und Humangenetik, sowie ggf. weitere Fachrichtungen, insbesondere am Standort 76199 Karlsruhe, Am Rüppurrer Schloss 1. Die Gesellschaft ist zu allen nicht erlaubnispflichtigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen; ferner darf sie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft erbringt ihre ärztlichen Leistungen in den Medizinischen Versorgungszentren ausschließlich durch angestellte Ärzte. Andere an der medizinischen Versorgung beteiligten Leistungserbringer können sich den von der Gesellschaft betriebenen Medizinischen Versorgungszentren anschließen und in enger Abstimmung mit den dort angestellten Ärzten Leistungen erbringen. Niedergelassene Ärzte können mit den Zentren kooperieren und die Einrichtungen des Zentrums dementsprechend mitbenutzen. Angestellte Ärzte können bei Vorliegen der entsprechenden zulassungsrechtlichen Voraussetzungen auch in Teilzeit in den Medizinischen Versorgungszentren beschäftigt werden. Die Gesellschaft darf Nebenbetriebsstätten errichten, soweit die berufsrechtlichen und vertragsarztrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Der Leiter der Nebenbetriebsstätte muss ein Arzt sein, dessen Anstellung in dem jeweiligen Medizinischen Versorgungszentrum für die Nebenbetriebsstätte genehmigt wurde.Neueintragungen
Labor Karlsruhe ÄGL GmbH, Karlsruhe, Rüppurrer Schloß 1, 76199 Karlsruhe. Gesell...