Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 712431
Veränderungen
HRB 712431: Pedos GmbH, Mannheim, Saarburger Ring 7, 68229 Mannheim. Änderung de...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.08.2011 12:00:00
Pedos GmbH, Mannheim, Saarburger Ring 7, 68229 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.06.2011. Geschäftsanschrift: Saarburger Ring 7, 68229 Mannheim. Gegenstand: Die Erstellung von Gutachten über Wasser, Abwasser, Boden und Abfall sowie die Konzeptionierung und Durchführung von Sanierungen schadstoffbelasteter Böden, Deponien, Wässern und Abwässern auf der Grundlage von Felduntersuchungen sowie von Studien zur Umweltverträglichkeit gefahrgeneigter Substanzen sowie die Durchführung und Überwachung von Dekontaminierungen und deren Dokumentation. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Mahlberg, Alois, Heidelberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des Teilbetriebs 2 "Managementdienstleistungen in den Bereichen Umwelt und Bauen" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Pedos Gesellschaft für angewandte Geologie und Sanierungstechniken mbH" künftig "AAL Verwaltungsgesellschaft mbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 4950) nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 06.06.2011 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Mahlberg, Alois aus Heidelberg