Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 712378
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.12.2014 15:45:00
HRB 712378:bihek GmbH, Breisach am Rhein, Industriestraße 1, 79206 Breisach am Rhein.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2014. Geschäftsanschrift: Industriestraße 1, 79206 Breisach am Rhein. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Baumaterialien aller Art, insb. die Gewinnung, Aufbereitung und der Vertrieb von Sand, Kies und anderen Zuschlagstoffen für den Straßenbau und die Betonherstellung. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Birkenmeier, Thomas Jürgen, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kalksandsteinwerke Birkenmeier Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Breisach am Rhein (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 290275) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.12.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.12.2014 den Teilbetrieb "Kieswerk Hartheim" sowie den Geschäftsanteil an der K & V GmbH Südlicher Oberrhein (Amtsgericht Freiburg, HRB 290424) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Birkenmeier, Thomas Jürgen aus Freiburg im Breisgau