Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 712283
Firma: Biomethananlage Klein Wanzleben GmbH
Sitz: Mannheim
Löschungen
HRB 712283: Biomethananlage Klein Wanzleben GmbH, Mannheim, Luisenring 49, 68159...
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Veröffentlichung vom 20.04.2012 12:00:00
Biomethananlage Klein Wanzleben Verwaltungs GmbH, Mannheim, Luisenring 49, 68159 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der "Biomethananlage Klein Wanzleben GmbH & Co. KG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 703739) auf 26.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Biomethananlage Klein Wanzleben GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Beteiligung an inländischen Unternehmen, deren Gegenstand die Projektierung, der Bau und Betrieb von Biomethananlagen ist, sowie die Projektierung, der Bau und der Betrieb von Biomethananlagen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.09.2011 mit Nachtrag vom 22.03.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.09.2011 und 22.03.2012 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Biomethananlage Klein Wanzleben GmbH & Co. KG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 703739) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
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